kapitalertragssteuer

Kapitalertragssteuer in Portugal verstehen

In Portugal gibt es eine Kapitalertragssteuer für den Verkauf einer Immobilie zu einem Satz von 28 % für Einzelpersonen und 25 % für Unternehmen (Nichtansässige).

Wenn das Geld aus einem Verkauf reinvestiert wird, werden nur 50% des zu versteuernden Nettoeinkommens der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Zur Berechnung des zu versteuernden Gewinns nehmen Sie den Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten, etwaiger Kosten, die bei der Eigentumsübertragung anfallen, sowie alle Kosten der Vermögensverbesserung, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Verkauf entstanden sind.

Ausnahmen

Es gibt einige Ausnahmen von der Kapitalertragsteuer in Portugal:

  • Wenn Sie einen Steuerberechtigten in Portugal haben (In Portugal domiziliert) und Ihren Hauptwohnsitz in Portugal verkaufen und Sie einen anderen Wohnsitz in Portugal kaufen. Wichtig ist, dass diese Regel für Verkäufe gilt, die innerhalb von 3 Jahren nach oder 2 Jahren vor liegen.
  • Wenn die betreffende Immobilie zum ersten Mal vor Januar 1989 in Ihrem Namen bewohnt wurde.
  • Wenn Sie sich entscheiden, die Ausbeträge aus dem Verkauf Ihres portugiesischen Hauptwohnsitzes in einen anderen Hauptwohnsitz in der EU zu reinvestieren, können Sie die Kosten übernehmen.